Über uns
Eine Firma, in der die Verantwortung nicht weitergereicht wird
Die MUB AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz an der Leimbachstrasse 12 in Adliswil, eingetragen im Handelsregister des Kantons Zürich am 21. Juli 2026 unter der Nummer CHE-365.249.167 und publiziert im SHAB vom 24. Juli 2026. Die Statuten datieren vom 15. Juli 2026. Das Aktienkapital von CHF 100’000 ist voll liberiert und in 100 Namenaktien à CHF 1’000 eingeteilt. Verwaltungsrat ist Burim Mustafa, von Zürich, in Adliswil, mit Einzelunterschrift. Auf die eingeschränkte Revision wurde verzichtet, Publikationsorgan ist das SHAB.
01 / Standpunkt
Was ein neues Unternehmen zusagen kann.
Das ist eine kurze Firmengeschichte, und wir schreiben sie nicht länger, als sie ist. Wir sind ein neues Unternehmen. Das schreiben wir hin, statt es zu umschreiben – und zwar, bevor Sie es nachschlagen.
Was ein neues Unternehmen zusagen kann, wiegt in einem Bauvorhaben schwer. Sie sprechen mit der Person, die entscheidet. Ihre Anfrage wandert nicht durch eine Abteilung, und ein Termin verschiebt sich nicht, weil ein grösseres Projekt gerade wichtiger ist. Sie verhandeln nicht mit einem Verkäufer und arbeiten danach mit einem unbekannten Team: Die Person am Tisch ist die Person auf der Baustelle. Damit das so bleibt, nehmen wir nur so viele Vorhaben an, wie sich persönlich führen lassen. Grosse Generalunternehmen haben Kapazität und Routine. Was sie schwer geben können, ist der direkte Zugang zu der Person, die zeichnet.
Was zählt, ist ohnehin nicht das Gründungsjahr, sondern ob jemand weiss, wo Bauvorhaben schieflaufen. Sie laufen bei den Terminen schief, bei den Kosten, an den Schnittstellen zwischen den Unternehmern und bei den Nachträgen. Diese vier Punkte behandeln wir vor Baubeginn schriftlich: Beschrieb, Terminplan, Kostengrundlage, Vergabe. Danach ist es Handwerk.
Wir halten keinen eigenen Baubetrieb. Die Arbeiten werden projektbezogen an Planer, Ingenieure und Unternehmer der Region vergeben. Beurteilen Sie uns an dem, was überprüfbar ist: an der Klarheit des ersten Gesprächs, an der Sorgfalt der Devisierung, an den Sicherheiten, die wir Ihnen im Vertrag anbieten, und an der Frage, ob Sie eine Antwort bekommen, bevor Sie zweimal nachfragen müssen.
«Die Person am Tisch ist die Person auf der Baustelle.»
02 / Haltung
Woran Sie uns messen können.
Drei Punkte, die wir vor jedem Auftrag festhalten – und an denen sich im Nachhinein prüfen lässt, ob wir uns daran gehalten haben.
Zuerst rechnen, dann zusagen
Wir nennen erst dann einen Preis, wenn wir ihn gerechnet haben. Vor der Vergabe liegen ein geprüfter Beschrieb und eine schriftliche Kostengrundlage vor. Wo etwas noch nicht abschätzbar ist, steht das als offene Position im Devis – sichtbar, nicht versteckt.
Schlechte Nachrichten kommen früh
Kippt ein Termin oder wird eine Position teurer, erfahren Sie es in derselben Woche, mit Begründung und Vorschlag. Kosten, Termine, Vergaben und Änderungen halten wir schriftlich fest. Was nicht dokumentiert ist, lässt sich später weder prüfen noch durchsetzen.
Sicherheiten gehören in den Vertrag
Ein junges Unternehmen muss die Frage nach der Sicherheit beantworten und nicht umgehen. Zahlungen nach Baufortschritt, Rückbehalt bis zur Mängelbehebung, Erfüllungs- und Garantiebürgschaft, Bauwesen- und Bauherrenhaftpflichtversicherung, Werkvertrag nach SIA 118: Diese Punkte bringen wir von uns aus ein.
Abbildung

03 / Verantwortung
Eine Person zeichnet.
Burim Mustafa
Verwaltungsrat · Einzelunterschrift · von Zürich, in Adliswil
Im Handelsregister ist eine einzige Person eingetragen, die für die MUB AG zeichnet. Das ist keine Bescheidenheitsformel, sondern eine Zuständigkeitsregel: Wer Ihnen etwas zusagt, kann es auch entscheiden. Es gibt keine Freigabeschleife und keine Stelle, an die eine Zusage weitergereicht wird.
Die Kehrseite nennen wir offen. Eine Unterschrift ist auch ein Engpass. Deshalb nehmen wir nur so viele Vorhaben an, wie sich persönlich führen lassen. Ein Auftrag, der bloss angenommen wird, weil er zu haben ist, geht auf Kosten des Vorhabens, das bereits läuft.
Praktisch heisst das: Sie verhandeln nicht mit einer Verkaufsstelle und arbeiten danach mit einem unbekannten Team. Wer die Zusage macht, unterschreibt den Werkvertrag, führt die Bausitzung und steht bei der Abnahme im Raum.
04 / Standort
Wo wir arbeiten.
Unser Sitz ist an der Leimbachstrasse 12 in Adliswil. Wir arbeiten im Sihltal, am Zimmerberg und in der Stadt Zürich – Langnau am Albis, Thalwil, Kilchberg, Rüschlikon, Horgen und die angrenzenden Gemeinden. Das ist kein sentimentaler Heimatbezug, sondern eine Arbeitsbedingung. Jede Gemeinde hat ihr eigenes Bau- und Zonenreglement, eigene Fristen und eine eigene Baubehörde. Diese Unterschiede kosten Zeit, wenn man sie nicht vor der Baueingabe abklärt. Kurze Wege haben ausserdem einen praktischen Wert: Zwanzig Minuten Fahrt genügen, um bei einer offenen Frage vorbeizukommen, statt sie auf die nächste Bausitzung zu vertagen. Deshalb dehnen wir das Gebiet nicht aus, nur weil ein Auftrag lockt.

05 / Sicherheiten
Womit Ihre Zahlungen abgesichert sind.
Ein Aktienkapital von CHF 100’000 deckt keine Bausumme im Millionenbereich. Diese Frage stellt sich zuerst, deshalb steht die Antwort hier und nicht im Kleingedruckten.
Werkvertrag nach SIA-Norm 118
Wir schlagen die SIA-Norm 118 als Vertragsgrundlage vor. Damit gelten für Abnahme, Mängelrechte und Garantiefristen die im Schweizer Bauwesen etablierten Regeln und nicht eine eigene Hausfassung.
Zahlungen nach Baufortschritt
Gezahlt wird gegen erbrachte Leistung, nicht im Voraus. Der Zahlungsplan ist Teil des Werkvertrags und an nachweisbare Bautenstände gebunden.
Rückbehalt bis zur Mängelbehebung
Ein vereinbarter Anteil der Werksumme bleibt bis zur Behebung der bei der Abnahme gerügten Mängel zurückbehalten.
Erfüllungs- und Garantiebürgschaft
Auf Verlangen wird die Erfüllung durch eine Bankgarantie gesichert, die Garantiezeit durch eine Garantiebürgschaft. Der statutarische Zweck sieht das Eingehen von Garantien und Bürgschaften ausdrücklich vor.
Bauwesen- und Bauherrenhaftpflichtversicherung
Für jedes Vorhaben werden die Bauwesenversicherung und die Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen und im Werkvertrag festgehalten. Die Policen weisen wir vor Baubeginn vor.
Schutz vor dem Bauhandwerkerpfandrecht
Wir weisen nach, dass die beigezogenen Unternehmer bezahlt sind. Damit wird verhindert, dass auf Ihrer Liegenschaft ein Bauhandwerkerpfandrecht eingetragen wird, obwohl Sie Ihre Zahlungen geleistet haben.
Umfang und Höhe der Sicherheiten werden je Vorhaben im Werkvertrag festgelegt. Die Unterlagen erhalten Sie im Erstgespräch.
06 / Register
Was heute belegbar ist.
Kein Gründungsjahr in der Zukunft, keine gerundeten Referenzzahlen. Diese Angaben stehen so im Handelsregister des Kantons Zürich.
- CHF 100’000Aktienkapital, voll liberiert
- Vollständig einbezahlt und eingeteilt in 100 Namenaktien à CHF 1’000, deren Übertragbarkeit nach Massgabe der Statuten beschränkt ist.
- 1Verwaltungsrat mit Einzelunterschrift
- Burim Mustafa zeichnet allein. Wer Ihnen etwas zusagt, kann es auch entscheiden.
- 21.07.2026Eintrag im Handelsregister des Kantons Zürich
- Publiziert im SHAB am 24.07.2026, Statuten vom 15.07.2026, UID CHE-365.249.167. Wir nennen das Datum, statt es zu umgehen.
- Leimbachstrasse 12Sitz in 8134 Adliswil
- Eine Adresse im Sihltal, keine Zweigstelle und kein Briefkasten in einer anderen Stadt.
- 5.Leistungsbereiche
- Generalunternehmung, Immobilienentwicklung, Bauberatung, Verwaltung und Vermittlung sowie Kapitalanlagen – alle fünf sind im statutarischen Zweck ausdrücklich genannt.
Sämtliche Angaben: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Eintrag vom 21.07.2026, SHAB 24.07.2026, Statuten vom 15.07.2026, CHE-365.249.167.
07 / Kontakt
Sprechen wir über Ihr Grundstück.
Am Anfang steht meistens eine einfache Frage: Was lässt sich auf diesem Grundstück realisieren, und rechnet es sich?